In unserem baurechtlichen Referat betreuen wir die Bereiche Baurecht, Architektenrecht, Anlagenbau und Werkvertragsrecht, sowohl national als auch international.
Wir vertreten dabei vornehmlich Bauunternehmer, Architekten und Anlagenhersteller sowie gewerbliche Auftraggeber.
Das Baurecht hat sich zu einem umfangreichen Spezialgebiet innerhalb des Zivilrechts entwickelt. Gefordert sind ständige Aufarbeitung der in diesem Bereich sehr dynamischen Rechtsprechung und Begeisterung für Technik. Für unsere erfolgreiche Arbeit auf dem Gebiet des Baurechts ergänzt sich unser juristisches mit technischem Know-How.
Besonderes Augenmerk richten wir auf die Erarbeitung praxisnaher und zeitsparender Lösungen, um möglichst im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung einen Streit zu beenden.
Verstärkt wurden wir in den letzten Jahren von gewerblichen Auftraggebern und Auftragnehmern bereits während der Bauphase mit der Betreuung von Großbauprojekten innerhalb Süddeutschlands betraut.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Referat ist die Bearbeitung von Großschadensfällen. Wir sind deutschlandweit für verschiedene Versicherer tätig.
Bei gerichtlichen Konfrontationen profitieren wir von der Erfahrung, die wir seit dem langjährigen Bestehen unseres baurechtlichen Referats im Umgang mit Sachverständigen und Gerichten gewonnen haben.
Auch durch unsere regelmäßige Tätigkeit als Referenten für baurechtliche Seminare können wir auf ein großes Netzwerk von Fachleuten und Ansprechpartnern zurückgreifen, die uns bei der Betreuung eines Mandats zielgerichtet unterstützen.