Das Familienrecht umfasst im wesentlichen das Scheidungs- und Unterhaltsrecht, die Vermögensauseinandersetzung und das Recht der elterlichen Sorge. Es ist unser Grundsatz, nach Möglichkeit alle strittigen Probleme durch Verhandlungen mit dem gegnerischen Kollegen einer gütlichen Regelung zuzuführen und dem Mandanten die nervliche Belastung langen Prozessierens zu ersparen. Scheitern diese Bemühungen, werden die Interessen des Mandanten mit allem gebotenen Nachdruck verfolgt.
Wer sich mit familienrechtlichen Problemen einem Anwalt anvertraut, erwartet nicht nur präzisen Rat und wirksame Vertretung, er braucht auch menschliches Verständnis. Wir wollen beidem gerecht werden.
Unsere Anwältin für Familienrecht:
Nadeschda Jung
In Kooperation mit Anwaltskanzelei Hartl Silke Hartl Fachanwältin für Familienrecht |