FAMILIENRECHT

Das Familienrecht umfasst im wesentlichen das Scheidungs- und Unterhaltsrecht, die Vermögensauseinandersetzung und das Recht der elterlichen Sorge. Es ist unser Grundsatz, nach Möglichkeit alle strittigen Probleme durch Verhandlungen mit dem gegnerischen Kollegen einer gütlichen Regelung zuzuführen und dem Mandanten die nervliche Belastung langen Prozessierens zu ersparen. Scheitern diese Bemühungen, werden die Interessen des Mandanten mit allem gebotenen Nachdruck verfolgt.

Wer sich mit familienrechtlichen Problemen einem Anwalt anvertraut, erwartet nicht nur präzisen Rat und wirksame Vertretung, er braucht auch menschliches Verständnis. Wir wollen beidem gerecht werden.


Unsere Anwältin für Familienrecht:

Nadeschda Jung

 

In Kooperation mit
Anwaltskanzelei Hartl

Silke Hartl
Fachanwältin für Familienrecht