Unternehmen in Deutschland beschäftigen zunehmend qualifizierte Arbeitnehmer, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Die Erweiterung der Europäischen Union und die Öffnung nach Osten hin als Folge der Wiedervereinigung hat die Attraktivität Deutschlands als Arbeitsplatz erhöht und den Zuzug ausländiger Arbeitnehmer erleichtert. Jedoch scheitert die Absicht, nach Deutschland zu ziehen und hier zu arbeiten, noch immer oft an den Hürden des deutschen und europäischen Ausländerrechts.
Wir beraten und vertreten deutsche und ausländische Unternehmen sowie Einzelpersonen auf allen Gebieten des Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts. Nach eingehender Prüfung des Falles verhandeln wir mit der zuständigen Ausländerbehörde über die Voraussetzung für Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Wir befassen uns auch mit Fragen der Familienzusammenführung und der Anerkennung politischer Flüchtlinge.
Unsere Erfahrung über die Jahre hat gezeigt, dass die deutschen Behörden in vielen Fällen bei ihren Entscheidungen beträchtlichen Spielraum haben, den wir nutzen, um das für unseren Mandanten bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Gerade im Ausländerrecht ist es wichtig, mit der Behörde auf einer Basis gegenseitigen Verständnisses zusammenzuarbeiten und nicht von vornherein auf Konfrontation zu gehen.
Unser Anwalt für Ausländerrecht:
Dr. Peter Urwantschky LL.M.