VERSICHERUNGSRECHT

Im Bereich des Versicherungsrechts vertreten wir sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungsgesellschaften in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Das Spektrum der Versicherungen ist heutzutage vielschichtig. Es reicht von den Kfz-Versicherungen über die Versicherungen des Transportsektors und den Berufshaftpflichtversicherungen bis hin zu den personenbezogenen Unfall- und Lebensversicherungen. In all diesen Bereichen kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten darüber, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie dieser zu regulieren ist. Hier ist profundes Spezialwissen aufgrund der Vielgestaltigkeit der einzelnen versicherungsvertraglichen Regelwerke unabdingbar, um den Mandanten, gleich ob es der Versicherer oder der Versicherungsnehmer ist, optimal vertreten zu können.

Unser Augenmerk legen wir vor allem darauf, dem Mandanten soweit als möglich eine gerichtliche Auseinandersetzung zu ersparen, da diese insbesondere im Bereich des Versicherungsrechts oft äußerst zeit- und kostenaufwändig sind.