BANKRECHT

Wir beraten und vertreten die regional und überregional tätige Kreditwirtschaft und deren Kunden bei der Gestaltung von Kreditverträgen und der Sicherheitengestellung sowie bei der Abwicklung von Vertragsbeziehungen. Außergerichtlich und gerichtlich vertreten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus notleidend gewordenen Bankbeziehungen, insbesondere auch im Vorfeld und bei eingetretenen Krisensituationen und Insolvenzen, ferner bei der Realisierung von Sicherheiten im Mobiliar- und Immobiliarbereich sowie bei der Abwehr unberechtigter Anspruchsberühmungen.


Unsere Anwälte für Bankrecht:

Dieter Traub