ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Wer kennt das nicht? Der erst kürzlich erworbene Pkw weist plötzlich einen Mangel auf, unter Freunden oder Geschäftspartnern soll kurzfristig ein Darlehen gewährt werden oder andere geschäftliche Transaktionen im privaten oder geschäftlichen Bereich sollen auf eine wasserdichte vertragliche Grundlage gestellt werden.

Im allgemeinen Zivilrecht spezialisieren wir uns darauf, unsere Mandanten im Bereich der Gestaltung und der Abwicklung von Verträgen jeglicher Art fundiert zu unterstützen und zu beraten. Wie wichtig gut ausgearbeitete Verträge sind, weil sie zu viel mehr Rechtssicherheit führen, zeigt sich in der Regel erst im Streitfall. Oft können solche jedoch gerade deshalb vermieden werden, weil sich aus den Verträgen die rechtlichen Konsequenzen bestimmter Sachverhalte eindeutig ergeben.

In diesem Zusammenhang gestalten und überarbeiten wir auch regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Mandanten.

Zum allgemeinen Zivilrecht zählt ferner der Forderungseinzug, also die außergerichtliche und ggf. auch gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen. Nach erfolgter Titulierung werden diese Ansprüche auch von unserer Zwangsvollstreckungsabteilung für unsere Mandanten weiterbetrieben.


Unsere Anwälte für Allgemeines Zivilrecht:


Juliane Wagner
Veronika Mack
Mario Dietrich