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VERWALTUNGSRECHT
Die Vielgestaltigkeit der Verwaltung und ihrer Tätigkeit spiegelt sich auch in der Vielfalt und Komplexität der Regelungen wider. Das öffentliche Recht regelt nicht nur Verfahren und Organisation der Verwaltung, sondern gerade auch die Beziehung der Verwaltung zum einzelnen Bürger in vielen Lebensbereichen. Das Verwaltungsrecht umfasst unter anderem die Bereiche des öffentlichen Baurechts, des Immissionsschutzrechts, des Polizei- und Ordnungsrechts, des Kommunalrechts, des Versammlungsrechts und des Straßen- und Wegerechts.
Da die eigentliche Sachentscheidung oftmals bereits im Verwaltungsverfahren getroffen wird, ist unser vorrangiges Ziel, bereits frühzeitig Einfluss auf das Verwaltungshandeln zu nehmen, um eine für den Mandanten günstige Verwaltungsentscheidung zu erreichen. Hier werden wir gestaltend tätig, um Genehmigungsvoraussetzungen zu schaffen und Anträge bereits im Vorfeld mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Unsere verwaltungsrechtliche Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung unserer Mandanten sowohl im behördlichen, als auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Unser Anwalt für Verwaltungsrecht:
Wolfgang Leist LL.M.
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