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ENERGIERECHT
In diesem Bereich beraten wir Anlagenbetreiber in allen energierechtlichen Belangen, insbesondere der Geltendmachung und Durchsetzung erhöhter Einspeisevergütungen nach dem EEG.
Oftmals sind hierfür gerichtliche Auseinandersetzungen notwendig, da eine Weiterbelastung der erhöhten Energievergütung für die abnehmenden Energieversorger an enge Voraussetzungen geknüpft ist.
Daneben bieten wir öffentlich-rechtliche und vertragsrechtliche Beratung bei der Projektierung und Errichtung von Anlagen zur Energiegewinnung an.
Wir können dabei zwischenzeitlich auf ein beachtliches Netzwerk zurückgreifen.
Unser Anwalt für Energierecht:
Malte C. Günther
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